Ihre Steuerberater in Dortmund und Lünen

Profitieren Sie von einer weitblickenden Kombination aus Steuerberatung und Steuerrecht, bei der mögliche zukünftige Probleme schon im Vorfeld erkannt, vermieden und gerechtfertigte steuerliche Einsparungen erzielt werden. Die Steuerkanzlei Blomenkamp-Koch, Kurella und Schollbrock zeichnet sich dabei durch kurze Wege, flache Hierarchien und schnelle Erreichbarkeit aus.

herausforderungen

Durch den technischen Fortschritt in den Finanzämtern wird der Steuerpflichtige immer gläserner. Menschen werden dort durch Computer ersetzt. Dadurch kommt es immer häufiger zu Fehleinschätzungen und -entscheidungen. Mehr erfahren

Lösungen

Mit den neuesten technischen Ausstattungen werden Fehleinschätzungen seitens des Finanzamts erkannt und vermieden, zeitintensive Aufgaben werden für Sie übernommen, Onlinelösungen zur rechtssicheren Archivierung und Bearbeitung Ihrer Belege und vieles mehr angeboten. Mehr erfahren

Leistungen

Neben der klassischen Steuerberatung werden Ihre Einzelsachverhalte und Verträge steuerlich und rechtlich optimiert. Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt werden Sie erfahren und kampfbereit juristisch begleitet. Mehr erfahren

Erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte

Jens Kurella

Steuerberater und Rechtsanwalt. Studium an der Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen. Danach mehrere Jahre im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW. Hat die Entlastung (Zeit und Geld) seiner Mandanten im Fokus.

Arnd Schollbrock

Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Vorstandsmitglied in der Bundesvereinigung der zertifizierten Berater für Steuer-Strafrecht e. V. in Berlin. Ist kampfbereit und durchsetzungsstark, wenn es um Ihr Steuerrecht geht.
Siehe auch: https://bvsteuerstrafrecht.org/

Im Fall von Störungen des Telefonfestnetzes erreichen Sie uns auch unter der Notfallnummer: 0170 9 10 24 15

Gerne können Sie auch online Termine buchen

Wünschen Sie einen Termin per Videoschaltung über Red Connect? Was Sie technisch dafür benötigen,
erfahren Sie in diesem Handbuch:
 Schritt für Schritt zur Videosprechstunde.

Kompetentes, erfahrenes und engagiertes Team

Gabi Mennemann

Heike Günther

Petra Nies

Svetlana Bilyaavskaya

Christopher Althoff

Ariane Päckner

Julia Kozlowski

Thorsten Rossol

Paul Röther

Natalie Fegler

Abby

Drei Standorte im Herzen Nordrhein Westfalens

Dortmund Kaiserviertel

Die von Heidi Blomenkamp-Koch gegründete Steuerkanzlei in der Kaiserstraße 22 im Herzen von Dortmund wird seit 2013 von den Steuerberatern Jens Kurella und Arnd Schollbrock gemeinsam fortgeführt.

Lünen – Zentrum Cappenberger Straße 46

Hier gründete Ewald Schollbrock 1975 sein Steuerbüro. Die Räumlichkeiten wurden von seinem Sohn Arnd Schollbrock komplett modernisiert und werden als überörtliche Sozietät zusammen mit den anderen Standorten geführt.
Bildergalerie Lünen-Zentrum

LünenBrambauer
im Felix-Haus
Service und Erreichbarkeit bei Ihnen um die Ecke. Auch in den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei Schroeder & Kollegen erhalten Sie unsere angebotenen Steuerberatungs- und Steuerrechts-Leistungen.

Kontaktloser Konferenzraum
(in Lünen)

Was ist der kontaktlose Konferenzraum?

… eine Möglichkeit für Sie, mit ihrem Ansprechpartner in der Kanzlei sprechen zu können. Das Gespräch findet per Video statt und ist ab dem 01.Mai 2020 verfügbar.

Zuschaltungs-möglichkeiten

In der Kanzlei:
Kanzlei Lünen / Cappenberger Straße 46 / 44534 Lünen
Sie und ihr Ansprechpartner sitzen in unterschiedlichen Räumen der Kanzlei, und kommunizieren per Videotelefonie.

Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen mit.

Von Zuhause aus:
Die Zuschaltung kann auch von Zuhause aus erfolgen, wenn ein Besuch in der Kanzlei als nicht sinnvoll erscheint.

DATEV
 Mandanten-Fernbetreuung

Die Mandanten-Fernbetreuung ist die kostenlose Möglichkeit für Sie, das sich Ihr Steuerberater auf Ihren Computer aufschaltet um bei telefonischer Unterstützung gemeinsam Präsentationen oder Arbeitsunterlagen zu besprechen.

Abgabe von Unterlagen - kontaktlos

Auch weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen kontaktlos in unserer Kanzlei einzureichen. Folgende Möglichkeiten haben Sie:

– Einwurf in den Briefkasten –
– Abgabemöglichkeit im Büroflur –

Adresse:
Kanzlei Lünen
Cappenberger Straße 46
44534 Lünen

DATEV Unternehmen online

Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich auf unserer Webseite zum Thema „ Digitales Buchen mit DATEV Unternehmen Online“ zu informieren.
Alle Informationen finden Sie unter dem Reiter „Leistungen“ zum Download.

DIGITALE DATEV-KANZLEI

Die Steuerberatungskanzlei Kurella und Schollbrock hat das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ von der DATEV eG erhalten, da sie durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten heraussticht. Um diese Auszeichnung zu erhalten, hat die Kanzlei bestimmte Kriterien erfüllt, die mithilfe einer Software von der Genossenschaft geprüft wurden. Hierbei wurden unter anderem der Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn berücksichtigt. Da sich die Kriterien jedes Jahr ändern, musste die Kanzlei diesen Prozess jährlich aufs Neue durchlaufen. Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ zeigt somit, dass die Steuerberatungskanzlei Kurella und Schollbrock auf dem neuesten Stand der Digitalisierung ist und ihren Mandanten eine moderne und effektive Zusammenarbeit bieten kann.

Digitale Kanzlei 2023

Steuerliche Herausforderungen

Durch den technischen Fortschritt in den Finanzämtern wird der Steuerpflichtige immer gläserner. Menschen werden dort durch Computer ersetzt.

  • Dadurch kommt es immer häufiger zu Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen.
  • Man wird gelegentlich in eine Schublade gesteckt, in die man nicht hinein gehört und aus der man nur schwer wieder herauskommt. Die Gefahr ungerechtfertigt in ein Steuerstrafverfahren verwickelt zu werden steigt.
  • Pflichten und Aufgaben werden auf den Steuerbürger übertragen. Wie zum Beispiel die elektronische Übermittlung von Meldungen und Unterlagen. Dazu müssen zusätzliche technische Voraussetzungen bei den Steuerpflichtigen geschaffen werden.
  • Die Zyklen steuergesetzlicher Veränderung werden immer kürzer und der Grad der Komplexität immer höher. Viele werden mit unerwarteten Steuernachzahlungen konfrontiert und geraten in Liquiditätsprobleme.

LÖSUNGEN ZU IHREM VORTEIL

Die Steuerberater Kurella und Schollbrock reagieren proaktiv auf die gestiegenen Herausforderungen auf Seite ihrer Mandanten. Sie

  • arbeiten mit den aktuellsten technischen Ausstattungen (Soft- und Hardware).
  • übernehmen für Sie zeitaufwendige Aufgaben, wie die elektronische Datenübermittlung.
  • stellen Ihnen Online-Lösungen zur rechtssicheren elektronischen Archivierung Ihrer Belege zur Verfügung, die Sie nicht mehr zum Steuerberater transportieren müssen und auf die Sie jederzeit, schnell und ortsunabhängig zugreifen können.
  • überprüfen die an das Finanzamt gemeldeten elektronischen Daten und erkennen frühzeitig Diskrepanzen und korrigieren Fehleinschätzungen des Finanzamts, bevor ein falscher Steuerbescheid ergeht.
  • gleichen laufend Ihre Buchführungsergebnisse mit den Steuervorauszahlungen ab, greifen bei Bedarf korrigierend ein und nutzen den zur Verfügung stehenden Gestaltungsrahmen zu Ihrem Vorteil.

Links und Downloads!

Auf unserer Archivseite finden Sie wichtige und interessante Dokumente zum Download!

Steuerliche Videotipps

Sofortmeldungen an die Sozialversicherung: Das unterschätzte Bußgeldrisiko
Videosymbol

In einigen Branchen müssen neue Beschäftigungen schon vor Arbeitsbeginn gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Welche Branchen das betrifft und wie und wann eine Meldung abzugeben ist, erfahren Sie in diesem Video. (3/24)

Weitere interessante Videos insbesondere Überbrückungshilfe , klicken Sie hier.

Steuerberatung und steuerrecht

Die Steuerberater Kurella und Schollbrock und ihr kompetentes Mitarbeiterteam decken das gesamte Spektrum der klassischen Steuerberatung – wie Buchführung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Aufbereitung und Übermittlung von elektronischen Meldungen und Bilanzen an das Finanzamt – ab.

Gestaltungs-beratung mit juristischer Kompetenz

Darüber hinaus werden Ihre Einzelsachverhalte und Verträge – wie zum Beispiel PKW, vorweggenommene Erbfolge, Vermögensumschichtungen, optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen oder Zusammenveranlagung – steuerlich und rechtlich optimiert.

Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt

werden Sie kampfbereit von erfahrenen Steuerfachanwälten unterstützt, vor Finanzgerichten oder bei einer strafbefreienden Selbstanzeige kompetent vertreten.


Wichtige Downloads für Mandanten und Mandantinnen:

Auf unserer passwortgeschützen Download-Seite stellen wir Ihnen regelmäßig  Mandanten-Rundschreiben, nützliche Checklisten sowie wichtige Informationen für Verfahrensdokumentationen zur Verfügung.

Als Mandat erfragen Sie bitte das Passwort bei Interesse telefonisch unter 0170 91 02 415 oder 0231 55 78 010.


 

Wir informieren Sie zudem über steuerliche Anpassungen!

Über aktuelle Neuigkeiten werden wir Sie hier informieren. Ältere Nachrichten haben wir für Sie hier in unserem Archiv gesammelt.

28.03.2024 // Fristverlängerung für endgültige Corona-Abrechnung

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz:  „Die heutige Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Ich danke den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten für ihren Einsatz und das Einbringen ihrer Praxiserfahrung. Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß.“

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Ab sofort werden wir den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor. Die getroffene Verständigung mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass auch der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen zu einem Erfolg wird.“

Die Repräsentanten der vier Berufsorganisationen, Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer und Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, zur heutigen Verständigung: „Wir begrüßen, dass Bund und Länder ein Einsehen hatten und einer Fristverlängerung, samt Härtefallregelung zugestimmt haben. Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden nun aufatmen. Sie haben nun, gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten, mehr Zeit für die Einreichung der Schlussabrechnungen. Darüber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der Prüfprozess vereinfacht wird. So wird auf unser Drängen hin u.a. von standardisierten Katalogabfragen abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen. Wir hoffen, dass damit die Effizienz des Prüfprozesses und das Tempo der Bescheidung der Bewilligungsstellen steigen.“

Die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister von Bund und Ländern erörterten in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, an der auch die Repräsentanten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), dem Deutsche Steuerberaterverband e.V (DStV), der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen.

Die vereinbarten Schritte, insbesondere, die Festlegung eines neuen Endtermins, 30. September 2024, damit möglichst alle noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden, sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst.

Hintergrundinformationen:

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln unterstützt. In einem beispiellosen Kraftakt durch Bund, Länder und prüfende Dritte konnte so in der Pandemiezeit vielen Unternehmen schnell geholfen und zahlreiche unternehmerische Existenzen gesichert werden.

Bitte aufnehmen :

Corona Schlussabrechnungen:

Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Es war von vornherein konzeptionell ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen, der auch breit kommuniziert wurde.

Die jetzt laufende Schlussabrechnung der Programme ist auch haushaltsrechtlich geboten. Es war das gemeinsame Verständnis von Staat, Wirtschaft und prüfenden Dritten, in der Antragsphase den betroffenen Unternehmen möglichst schnell zu helfen und die finale Prüfung bewusst in die Schlussabrechnung zu verlagern. Wie schon die ursprüngliche Antragstellung der Corona-Wirtschaftshilfen wird die Schlussabrechnung der Programme in einem vollständig digitalisierten Verfahren bearbeitet. Die vorläufigen Bewilligungen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten erteilt, um eine schnelle Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragen Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, sind von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.

04.12.2023 // Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen

„Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen in den Steuerkanzleien. Mit Blick auf die nahende Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüssen 2022 wendet sich DStV-Präsident Lüth an Bundesjustizminister Buschmann und bittet nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.

Auch im dritten Jahr nach der ersten Corona-Hochphase herrscht noch längst kein Alltag in den Steuerkanzleien. Die gewährten Corona-Hilfsprogramme sorgen nach wie vor für Belastungsspitzen im Berufsstand. So sind Kanzleien etwa derzeit mit der Erstellung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen unter Zeitdruck. Die Frist hierfür läuft grundsätzlich Ende Januar 2024 aus. Ferner sehen sich viele Steuerberaterinnen und Steuerberater mit Anfragen von Unternehmen und Selbstständigen konfrontiert, die zunächst ohne Unterstützung Corona-Soforthilfen beantragt hatten und die nun aufgrund intensiver Nachprüfungen steuerliche Unterstützung benötigen. Daneben gilt es, den originären Kanzleialltag zu schultern.

Dies ist gerade für kleinere und mittlere Kanzleien eine große Herausforderung. Daher hat sich DStV Präsident Torsten Lüth an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und zeitliche Entlastung gefordert. Während für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 eine gute Fristverlängerungslösung gefunden wurde, mittels derer die Abgabefristen Schritt für Schritt zurückgeführt werden, gibt es ein entsprechendes Pendant für die Fristen zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bislang nicht.

Lüth fordert daher in seinem Schreiben vom 01.12.2023 zur Entlastung der Praxis, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende April 2024 zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V.“

Kurella , Schollbrock GbR

Kaiserstraße 22
44135 Dortmund
Telefon: 0231 5578010
Telefax: 0231 55780150
E-Mail: kanzlei@blomenkamp-online.de

Cappenberger Straße 46
44534 Lünen - Zentrum
Telefon: 02306 2099380
Telefax: 02306 2099381
E-Mail: mail@steuerberater-schollbrock.de

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen an ohne, dass das mit dem Wechsel Ihres Steuerberaters verbunden sein muss oder angestrebt werden soll:

Geben  Sie hierzu gerne einen Terminvorschlag ab und ein Stichwort Telefontermin / Videotermin /  Kanzleitermin.

Die Kanzleitermine finden unter beidseitiger Nutzung einer Maske statt.

  • Begleitung bei einer Betriebsprüfung oder eines Steuerstrafverfahrens
  • Erstellung einer Verfahrensdokumentation
  • Prüfung von Bilanz und Steuererklärung
  • Beratung eines steuerlichen Einzelproblems
  • Finanzgerichtliche Klage
  • Lösungen zur Digitalisierung
  • Beratung bei und vor Erbschaften und Schenkungen
  • Testamentsvollstreckung

Unseren Auftritt im Podcast von bronder & bronder zu interessanten Themen finden Sie hier:
https://www.youtube.com/watch?v=BiJN-J3eIgQ

Ihre Nachricht

Datenschutz